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Eggersmann Recycling Technology

Was ist die Thermische Verwertung?

Thermische Verwertung bezeichnet die energetische Nutzung geeigneter Abfallfraktionen durch Verfahren mit hohen Temperaturen. Dabei können Abfälle unter bestimmten technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Erzeugung von Wärme, Strom oder Prozessenergie genutzt werden. Die tatsächliche Eignung eines Abfallstroms hängt unter anderem von Zusammensetzung, Heizwert, Feuchtegehalt, Schadstoffbelastung, Recyclingfähigkeit, gesetzlichen Anforderungen und der eingesetzten Anlagentechnik ab.

Thermische Verwertungsverfahren

Zu den thermischen Verwertungsverfahren gehören insbesondere:

  • Verbrennung: Geeignete Abfälle werden unter kontrollierten Bedingungen verbrannt, um Wärmeenergie zu erzeugen. Diese Wärme kann je nach Anlage zur Stromerzeugung, zur Fernwärmeversorgung oder für industrielle Prozesse genutzt werden.
  • Pyrolyse: Abfälle werden bei hohen Temperaturen unter weitgehendem Ausschluss von Sauerstoff behandelt. Dabei können gasförmige, flüssige oder feste Produkte entstehen, deren Nutzung von Material, Verfahren und Qualität abhängt.
  • Gasifizierung: Abfälle werden bei hohen Temperaturen und begrenzter Sauerstoffzufuhr behandelt. Dabei kann ein Synthesegas entstehen, das unter geeigneten Bedingungen energetisch oder stofflich weiter genutzt werden kann.

Geeignete Materialien

Für thermische Verwertung kommen nur geeignete Abfallfraktionen infrage. Die Eignung hängt vor allem von Heizwert, Feuchte, Schadstoffgehalt, Recyclingfähigkeit und rechtlichen Vorgaben ab. Mögliche Materialgruppen sind:

  • Haushalts-, Gewerbe- oder Siedlungsabfälle, sofern sie entsprechend vorbehandelt und für das Verfahren geeignet sind.
  • Abfallbrennstoffe aus geeigneten Fraktionen, zum Beispiel aus Papier-, Textil- oder Holzverarbeitungsprozessen, sofern Qualitäts- und Emissionsanforderungen erfüllt werden.
  • Altreifen oder gummihaltige Fraktionen, wenn die Verwertung rechtlich zulässig ist und die eingesetzte Anlage für diese Materialien ausgelegt ist.
  • Nicht recyclingfähige Kunststofffraktionen, sofern stoffliche Recyclingoptionen geprüft wurden und die energetische Verwertung technisch und rechtlich geeignet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kunststoffanteile fossile CO2-Emissionen verursachen können.
  • Bestimmte trockene biogene Abfallfraktionen, sofern eine thermische Nutzung im Einzelfall sinnvoll ist. Bei feuchten organischen Abfällen können biologische Verfahren wie Vergärung oder Kompostierung ebenfalls geeignete Optionen sein.

Nicht geeignete oder nur eingeschränkt geeignete Materialien

Nicht alle Materialien sind für eine thermische Verwertung geeignet. Gefährliche Abfälle, schadstoffbelastete Materialien oder Stoffe mit besonderen gesetzlichen Anforderungen dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen und unter Einhaltung der jeweiligen Vorschriften behandelt werden. Abfälle mit niedrigem Heizwert oder hohem Feuchtegehalt können für thermische Verfahren ungeeignet sein oder eine Vorbehandlung erfordern. Ebenso sollte geprüft werden, ob Wiederverwendung oder stoffliches Recycling ökologisch und wirtschaftlich vorrangig sind.

Einordnung in die Abfallwirtschaft

Thermische Verwertung ist eine mögliche Verwertungsmethode, aber nicht die einzige. Je nach Abfallart können Wiederverwendung, mechanisches Recycling, biologische Behandlung, Vergärung, mechanisch-biologische Behandlung oder andere Verfahren geeigneter sein. Die Wahl des Verfahrens sollte auf Basis einer sorgfältigen Analyse erfolgen. Dabei sollten Abfallzusammensetzung, Schadstoffgehalt, Energiegehalt, Recyclingfähigkeit, rechtliche Anforderungen, Kosten, Emissionen, Reststoffe und verfügbare Absatz- oder Nutzungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.