Sichern Sie sich 30 % Abschreibung
Der Investitions-Booster der Bunderegierung ermöglicht 30 % der Investitionssumme auf bewegliche Wirtschaftsgüter pro Jahr abzuschreiben. Diese Ausweitung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) gilt ab sofort.
Was das für Sie bedeutet?
- Recyclingmaschinen sind bewegliche Wirtschaftsgüter, daher können Sie jetzt direkt beim Kauf profitieren!
- Sie können pro Kalenderjahr 30% des Investitionspreises anteilig steuerlich geltend machen
→ Bessere Liquidität auch bei hohen Investitionen - Realisieren Sie größere Investitionen unbedingt im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027